360° Rundgang
Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit für einen Rundum-Blick in unseren Büroräumen in Weiz und der Aufbahrungshalle am Weizberg. Mittels Mauszeiger oder wischen am Smartphone navigieren Sie durch die einzelnen 360° Bilder und erhalten somit einen guten Einblick in diese Räume und der Aufbahrungshalle.
Wir informieren zum Thema CORONA-Virus und Bestattungen
3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
MINDESTABSTAND: Der Mindestabstand wird auf 2 Meter ausgeweitet.
MNS und FFP2:
FFP2-Masken-Pflicht (ohne Ausatemventil) besteht somit in Zukunft:
- In Fahrgemeinschaften, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten in einem Auto fahren.
- In Kundenbereichen bzw. bei jedem (unmittelbaren) Kundenkontakt
- Beim Betreten von Verwaltungsbehörden und Verwaltungseinrichtungen (z.B. Standesamt, Gesundheitsamt, etc.)
- Beim Betreten von Alten- und Pflegeheimen
- Beim Betreten einer Krankenanstalt
- Bei Hausabholungen (= unmittelbarer Kundenkontakt)
In anderen Bereich, z.B. kirchliche Veranstaltungen oder beim Betreten geschossener Räume an öffentlichen Orten ist eine Maske mit Ausatemventil nach wie vor zulässig. Beim Begräbnis ist ein MNS weiterhin zulässig.
Ort der beruflichen Tätigkeit:
Kann es zu physischem Kontakt mit anderen Personen (aus einem anderen Haushalt) kommen, so ist ein MNS zu tragen. Hat man Kundenkontakt, so ist eine FFP2-Maske zu tragen.
PERSONENANZAHL:
Die Maximale Personenanzahl pro Begräbnis bleibt bei 50 Personen.
In Geschäftsräumlichkeiten gilt nach wie vor die 10m²-Regel, allerdings verschärft, durch die notwendigen 2 Meter Abstand zwischen Haushaltsfremden Personen. Während die 10m² sich ja nur auf die Kunden beziehen, sind in die Formeln zur Abstandswahrung ja auch die Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen einzuberechnen.
Satzfehler vorbehalten.
Was wir für Sie tun können
- Persönliche, fachkundige und individuelle Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen
- Abholungen von Verstorbenen rund um die Uhr
- Überführungen im In- und Ausland (auch Flugtransport)
- Erledigung sämtlicher Formalitäten bei einem
Todesfall in der Wohnung, im Krankenhaus oder im Altersheim - große Auswahl an Särgen, Urnen und Pietätsausstattungen
- Aufbahrungen
- Komplette Bestattungsorganisation
- Bestattungsvorsorge (Wiener Verein)
- Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen, sowie Danksagungen in allen Zeitungen
- Entwurf und Druck von Gedenkbildern, Trauerbriefen oder -karten, Adressierung und Versand