Die ersten Schritte nach einem Todesfall


Nach Eintritt eines Todesfalles nehmen Sie am besten unverzüglich Verbindung mit der Bestattung auf. Die Mitarbeiter werden Sie ausführlich informieren, und auch bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Wege, soweit es möglich ist, abzunehmen. Bei jedem Todesfall ist eine Totenbeschau und eine Eintragung im Sterbebuch der Personenstandsbehörde (Standesamt) zu veranlassen. Die Bestattung nimmt die Anzeige zur Totenbeschau entgegen und leitet diese an den zuständigen Totenbeschauarzt weiter. Bei Eintreffen des Totenbeschauarztes ist ihm ein ärztlicher Behandlungsschein vorzulegen.

Eintragung im Sterbebuch


Spätestens auf den Sterbetag folgenden Werktag, ist bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt die Eintragung im Sterbebuch (Anzeige des Todes) vorzunehmen. Jene Person, die die Anzeige erstattet, hat sich mit einem Lichtbild-Ausweis zu legitimieren.

Mitzubringende Dokumente des Verstorbenen:


  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
  • Heiratsurkunde
  • Polizze für Sterbevorsorge
  • Graburkunde
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)

Bei Totgeburten hat der Anzeigepflichtige, wenn der dazu in der Lage ist, vorzulegen: 


  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen Kindes
  • die Geburtsurkunde (allenfalls die Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes
  • gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung oder die Nichtigkeitserklärung der Ehe
  • die Geburtsbestätigung und die Todesbestätigung, wenn die Totgeburt nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt wurde


Bei der Beurkundung einer Totgeburt besteht die Möglichkeit, den für das verstorbene Kind vorgesehenen und bekanntgegebenen Vornamen in die Sterbeurkunde einzutragen.

Diese Dokumente
benötigt der Bestatter

  • Familienstammbuch (der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes)

Falls kein Familienstammbuch vorhanden ist, werden folgende Urkunden verlangt:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
  • Standesamtliche Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Geburtsurkunde oder Taufschein (bis 1938)
  • Meldezettel
  • Versicherungspolizze (Wiener Verein)
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle
 

Wichtige Schritte die nach der Beerdigung in die Wege geleitet werden sollten


Spätestens auf den Sterbetag folgenden Werktag ist bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt die Eintragung im Sterbebuch (Anzeige des Todes) vorzunehmen. Jene Person, die die Anzeige erstattet, hat sich mit einem Lichtbild-Ausweis zu legitimieren.

Berechtigung und Verpflichtungen


Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gelöst oder geändert werden.

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Pensionsansuchen für Witwen und Witwer
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Löschung von Konten, Daueraufträgen bei Geldinstituten
  • Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
  • Abmeldung oder Übernahme der Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
  • Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strombezuges
  • Abmeldung oder Übernahme des Telefons
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Rücklegung oder Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen
  • Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Das Kraftfahrgesetz sieht z.B. keine Rückgabeverpflichtung des Führerscheines vor.
 

Polizeiliche Abmeldung


Nach den personenstandsrechtlichen Bestimmungen sind die Standesämter verpflichtet, das Zentralmeldeamt von jedem Todesfall in Kenntnis zu setzen. Diese Bestimmung betrifft jedoch nur den Hauptwohnsitz des/der Verstorbenen. Ein Zweitwohnsitz ist daher von den Hinterbliebenen abzumelden. Ist der/die Verstorbene mit einer anderen Person auf einem Meldezettel gemeinsam angeführt, ist eine Um- bzw. Neuanmeldung am Meldeamt erforderlich. Wenn jedoch für die Geltendmachung eines Anspruches die Vorlage eines Meldezettels erforderlich ist, sollte die Um-bzw. Neuanmeldung erst dann erfolgen, wenn dieser Antrag gestellt worden ist. 

Beitrag zur Ausarbeitung des Pensionsantrages


Ihr Bestatter informiert Sie, welche Unterlagen dem Antrag auf eine Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder nach den Bestimmungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden, wenn der/die Verstorbene in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stand, beizulegen sind.

Zuschuss zu den Bestattungskosten gewähren unter verschiedenen Voraussetzungen

  • Gewerkschaften
  • Versicherungen
  • Vereine